Jetzt THG-Prämie sichern!

Seit dem 01.01.2022 können Sie für Ihr e-Auto zusätzlich zur BAFA-Prämie noch eine THG-Prämie (Treibhausgasminderungsquote) erhalten .
 
Dieser Quotenhandel wird unterstützt vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und kontrolliert durch das Umweltbundesamt.
 
Über den folgenden Link können Sie diese Prämie in Höhe von bis zu 410,- € jährlich mit wenig Aufwand direkt beantragen:
 

Sie fahren einen Opel, Peugeot oder Volkswagen? Dann klicken Sie hier:
JETZT GELD FÜR ELEKTROAUTO (Opel//Peugeot/VW) SICHERN!
 

Wenn Sie einen Hyundai oder Honda fahren, dann nutzen Sie bitte den untenstehenden Button:
Jetzt Geld für Elektroauto (Hyundai/Honda) sichern!


Bei Fragen oder für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Bianca Schwermer
Versicherungsfachfrau
b.schwermer@nolte-gruppe.de
02331 78477-17

Wie funktioniert die Beantragung?

Erster Schritt: Sie fahren ein Elektroauto

Ihr Fahrzeug ist rein batteriebetrieben unterwegs? Das ist gut! Somit spart Ihr Fahrzeug schon heute Emissionen ein. Hybrid-Fahrzeuge können leider keine Prämie beantragen.

Zweiter Schritt: Fahrzeugschein hochladen

Auf der oben genannten Verlinkung laden Sie Ihren Fahrzeugschein, z. B. mit einem Foto vom Smartphone, hoch. Das ist lediglich die Bestätigung, dass Sie der Fahrzeughalter sind.

Dritter Schritt: Zertifizierung durch das Umweltbundesamt

Nach der Prüfung werden die Unterlagen beim Umweltbundesamt eingreicht. Die Unterlagen und eingesparten Emissionen werden dann zertifiziert und Sie erhalten einen Nachweis darüber.

Vierter Schritt: Firmen im grünen Wandel kaufen diese Umweltzertifikate

Die akkumulierten Nachweise werden an Firmen verkauft, die in Deutschland über die gesetzliche Treibhausgasminderungsquote verpflichtet sind, ihre Emissionen zu senken. Die Elektromobilität wird mit dem Geld gefördert und fossile Energien teurer.

Fünfter Schritt: THG-Prämie ausgezahlt bekommen

Während Sie ganz nebenbei den Klimawandel bekämpfen, erhalten Sie bis zu 410,- € pro Elektroauto ausgezahlt. Und das sogar jedes Jahr aufs Neue!

1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).

2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.

3 Hierbei handelt es sich um ein Leasing-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.